Internationales Steuerrecht
Wir bearbeiten Rechtsfragen ausländischer Rechtsordnungen mit Fachexperten aus dem Ausland.
Für natürliche Personen beginnt eine Beratung immer mit der Frage einer Steuerpflicht in Deutschland (unbeschränkt/beschränkt). Seit der Covid-Pandemie kommt es zu einer verstärkten Mobilität von natürlichen Personen auch im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten. Hier stellen sich steuerlich zahlreiche Fragen im grenzüberschreitenden Kontext. So gewinnt die sog. Wegzugsbesteuerung an Bedeutung aber auch die Arbeitnehmerbesteuerung im grenzüberschreitenden Kontext erhält eine höhere Relevanz.
Grenzüberschreitend agierende Unternehmen kommen mit unterschiedlichen Steuerrechtsordnungen in Kontakt. Wir beraten Inbound- und Outbound-Aktivitäten im deutschen Recht sowie dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen und unterstützen bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten in diesem Zusammenhang und der Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Rechtsfragen ausländischer Rechtsordnungen bearbeiten wir mit ausländischen Steuerberatern und Steuerberaterinnen sowie Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen.
Dies gilt insbesondere für Expansionspläne ins Ausland, die steuerliche Strukturierung von Akquisitionen oder die Veräußerung und/oder Abwicklung von Auslandstätigkeiten.